Die Gemeinde Ostermundigen verwendet ihre finanziellen Mittel sehr effizient – das hat bereits die Aufgaben- und Leistungsüberprüfung 2018 gezeigt. Ganze 93% der Ausgaben sind durch überordnete Gesetze vorgegeben (1).

Deshalb haben die Grünen und ihre Fraktionspartnerin SP bei der ersten Debatte im September die bürgerliche Forderung abgelehnt, zur Vermeidung eines Defizits eine neue Budgetversion mit Kürzungen zu präsentieren. Die Forderung wurde jedoch angenommen und bedingte für die Gemeindeverwaltung einen grossen Zusatzaufwand.

Wie zu erwarten war, hat das überarbeitete Budget gezeigt, dass jede Streichung zu empfindlichen Verlusten führen würde (z. B. Schliessung der Bibliothek oder der Badi), bzw. zu zusätzlichen Kosten (z. B. Verzicht auf Unterhalt, auf Weiterbildungen, auf externe Beratung oder auf Förderung der frühen Kindheit). Diese Erkenntnis konnte sich auch bei den anderen Fraktionen einigermassen durchsetzen, sodass keine einzige Kürzung eine Mehrheit fand.

Steuern nicht in Schuldzinsen „investieren“

Um das Defizit aufzufangen, hat unsere Fraktion den Antrag gestellt, den Steuersatz von 1,69 auf 1,74 zu erhöhen, wie es auch die Finanzpläne der letzten Jahre vorsahen (2). Wer heute 5000 Franken Kantons- und Gemeindesteuern bezahlt, würde damit 53 Franken mehr bezahlen (3). Diese Massnahme hätte verhindert, dass die Gemeinde zusätzliche Schuldzinsen bezahlen muss – eine echte Sparmassnahme, die bei Mitte-Rechts leider keinen Anklang fand.

Die GRÜENEN sind grundsätzlich offen für Massnahmen zugunsten eines ausgeglichenen Budgets. Relevanter ist jedoch, dass alle, in Ostermundigen und auch anderswo, ein menschenwürdiges Leben führen können, ohne dass wir die Ökosysteme zerstören. Aus politischen Gründen wird Vielem, was überlebenswichtig ist, kein Wert beigemessen. Deshalb ist Geld als Entscheidungsgrundlage nur bedingt geeignet.

Adrian Tanner, Mitglied GGR, Präsident GRÜNE Ostermundigen

(1) Aussage von Gerardo Grasso, Vorsteher Finanzen/Steuern, an der GGR-Sitzung vom 20. November 2025.
(2) Als Beispiel jener vom letzten Jahr: https://www.ostermundigen.ch/wAssets/docs/politik-verwaltung/politik/grosser-gemeinderat/archiv/2024/Oktober/T304.0_Finanz-und-Investitonsplan-2025-2030.pdf, S. 3.
(3) Steuerfuss Kanton: 3,025; Steuerfuss Gemeinde: 1,69.
5000 / (3,025+1,69) * (3,025+1,74) ≈ 5053
Auf den geschuldeten Steuerbetrag bezogen bleibt dieses Verhältnis (rund 1% mehr) unverändert.
Auf das steuerbare Einkommen bezogen nimmt dieser Prozentsatz leicht zu, je höher das Einkommen ist.