Volksabstimmung vom 27. September – Ja zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub
Beitrag in der Bantigerpost Nr. 37, 08. September 2020
Vor etwa einem Monat bin ich glücklicher Vater geworden. Zum Glück haben wir in unserem Architekturbüro längst fortschrittliche Arbeitsbedingungen eingeführt, z.B. zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Fortschrittlich, nicht wahr? Nun musste ich feststellen, wie schnell zwei Wochen vorbei sind und wie intensiv es ist, ein Neugeborenes zu umsorgen und der Mutter beizustehen. Neben dem Stillen sollte das Baby bewegt und getragen, sollten die Windeln gewechselt werden und nicht zuletzt müssen alltägliche Haushaltsarbeiten bewältigt werden.
Dabei wurde mir klar: Ein Vater, der richtig dabei sein will und nicht wesentliche Teile seiner Rolle an externe Personen weitergeben will, müsste eigentlich mindestens einen Monat frei nehmen können. Das ist in der Schweiz noch ein Luxus, den sich längst nicht alle leisten können.
Die nun zur Abstimmung kommende Vorlage «Vaterschaftsurlaub» ist ein klar geregelter und günstiger erster Schritt, um diese Lücke zu füllen: Die Finanzierung wird, wie schon beim Mutterschaftsurlaub, über die Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt. Gemäss offiziellen Berechnungen kostet diese Massnahme 229 Millionen Franken pro Jahr. Das bedeutet 0.06% zusätzliche Lohnprozente, die je zur Hälfte bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden erhoben werden. Geringer Aufwand für grossen Gewinn!
Dass die ganze Familie die ersten Tage und Wochen zusammen verbringen kann, ist auch für ein gelingendes Familienleben eminent wichtig. Es fördert das Verständnis des Vaters für die anspruchsvollen Aufgaben, die beim Betreuen, Begleiten und Aufziehen eines Kindes anfallen. Und je mehr der Mann eine aktive Rolle als Kindsvater übernehmen kann, desto schneller kann die Mutter ihre Erwerbsarbeit wieder aufnehmen. Darum ist die Einführung eines gesetzlich geregelten und bezahlten Vaterschafts«urlaubs» ein Minimum. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frau und Mann und für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
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