Abschaffung des Eigenmietwertes: so nicht!

Der Eigenmietwert einer Liegenschaft wird bei Eigentümer:innen aufs (steuerbare) Einkommen geschlagen, weil sie einen viel kleineren Teil ihres Einkommens fürs Wohnen aufwenden müssen als Mietende.

Seine Abschaffung lässt sich durchaus diskutieren – auch die linken Parteien im Parlament wären grundsätzlich dazu bereit gewesen. Das vorliegende Projekt missachtet jedoch das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und führt zu Steuerausfällen von ca. 1,6 Milliarden Franken. Zwar sollen die Kantone die Möglichkeit haben, eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen einzuführen (darum geht es formell in der Abstimmung). Diese Objektsteuer wird jedoch freiwillig sein, was den Steuerwettbewerb noch verstärkt.
Ausserdem könnten die gleichzeitig wegfallenden Steuerabzüge energetische Sanierungen verzögern. Zusammen mit den Kahlschlagplänen des Bundes, z.B. beim Gebäudesanierungsprogramm, ist das ein verheerendes Zeichen.

Bei einem Nein macht es Sinn, das Projekt nochmals aufzugleisen, z.B. mit einer obligatorischen Zweitwohnungssteuer, die die Steuerausfälle kompensiert – so würde verhindert, dass die Reform auf dem Buckel von weniger Begüterten (oft Mieter:innen) ausgetragen wird. Auch eine Eigenmietwert-Härtefallklausel für Rentner:innen, wie sie bereits in acht Kantonen existiert, wäre eine Option.

Adrian Tanner, Mitglied GGR, Präsident Grüne Ostermundigen

www.gruene-ostermundigen.ch

Dieser Text erschien in der Bantiger Post am 17. September 2025